Freiheitliche Forderung im Bereich Kinderschutz heute im Landtag angenommen!
Oppositionsparteien forderten verpflichtende Vorlage eines Strafregisterauszugs für Aufsichtspersonen in Kindergärten – Regierungsparteien sicherten Änderung im Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz zu.
Im Rahmen der heutigen Landtagssitzung machten FPÖ, Grüne und NEOS abermals auf dringend notwendige Änderungen im Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz aufmerksam. In einem gemeinsamen Antrag forderten die drei Oppositionsparteien eine rasche Gesetzesänderung, womit sichergestellt wird, dass sogenannte „geeignete Aufsichtspersonen“, welche bei Personalmangel in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen eingesetzt werden können, zumindest einen Strafregisterauszug verpflichtend vorzulegen haben. Damit soll gewährleistet werden, dass straffällige Personen keinesfalls Kinder beaufsichtigen. Anlass dafür waren nicht zuletzt die sich häufenden Missbrauchsfälle in heimischen Kindergärten. Tatsächlich wurde der von FPÖ, Grünen und NEOS eingebrachte Antrag heute einstimmig im Landtag angenommen. „Es ist sehr erfreulich, dass ÖVP und SPÖ unserem Antrag heute die Zustimmung erteilt haben und offensichtlich eine Gesetzesänderung im Sinne des Kinderschutzes geplant ist“, so FPÖ-Bildungssprecher LAbg. Stefan Hermann. Der Einsatz von sogenannten „geeigneten Aufsichtspersonen“ hatte bekanntlich für viel Unmut beim elementarpädagogischen Personal und bei Eltern gesorgt. „Der Druck auf die Regierungsparteien hat offenbar Wirkung gezeigt. Wir werden auch in Zukunft nicht lockerlassen und weitere Maßnahmen zum Schutz der Jüngsten unserer Gesellschaft einfordern“, so Hermann abschließend.