Erich Hafner:

Impfbefreiung darf nicht nur auf digitalem Wege möglich sein!

Freiheitliche orten Diskriminierung älterer Generationen und fordern auch postalische Einreichung von Unterlagen.

Das Land Steiermark sieht derzeit vor, dass Befreiungen von der Impfpflicht ausschließlich online über ein entsprechendes Portal eingereicht werden können. Es handelt sich dabei um kein ordentliches Verfahren wie sonst üblich. Die Betreffenden genießen daher keinen Rechtsschutz gegenüber der Behörde wie dies die allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetze vorsehen. Antragsteller können keine Rechtsmittel gegen eine negative Entscheidung erheben, vielmehr sind sie der Willkür der Behörde ausgesetzt. Eine Erledigung durch die Antragsteller kann in zeitlicher Hinsicht auch nicht erzwungen werden. Eine schriftliche Abgabe der entsprechenden Unterlagen beispielsweise bei der Gesundheitsbehörde oder anderen festzulegenden Stellen ist derzeit nicht möglich. Beim Obmann des Steirischen Seniorenrings, LAbg. a.D. Erich Hafner, sind diesbezüglich schon einige Beschwerden eingegangen, da vor allem ältere Menschen mit der Onlineeingabe tendenziell mehr Schwierigkeiten haben und von diesem System folglich benachteiligt werden. Der freiheitliche Seniorenvertreter fordert deshalb, dass schnellstmöglich auch andere Möglichkeiten der Einreichung von Befreiungen sicherzustellen sind. „Das COVID-19-Impfpflichtgesetz birgt immense Lücken im Rechtsschutz der Antragsteller. Dass auch Dritte einen Antrag für Personen einreichen können, ändert daran nichts. Der Umstand, dass entsprechende Ansuchen für Ausnahmen von der Impfpflicht für Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, nur digital möglich sind, stellt eine große Fehlkonstruktion dar. Aus unserer Sicht werden hier ältere Menschen oder Personen, die mit dem Gebrauch von Computern nicht so vertraut sind, massiv benachteiligt. Es braucht hier schleunigst eine Erweiterung der Einreichmöglichkeiten, um erforderliche Unterlagen auch auf dem Postweg oder persönlich abgeben zu können“, erklärt Hafner abschließend.

Die aktuelle Aussendung des Landespressedienstes betreffend Ansuchen um Ausnahmen von der Impfpflicht ist unter folgendem Link abrufbar:
https://www.kommunikation.steiermark.at/cms/beitrag/12861420/29767960/

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