Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst umsetzen!
Ausnahmsloses Kopftuchverbot am Arbeitsplatz nach EuGH-Urteil rechtens; Freiheitliche fordern Umsetzung im öffentlichen Dienst des Landes Steiermark – insbesondere für Lehrerinnen – und bringen Antrag im Landtag ein.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat unlängst ein wegweisendes Urteil zum Kopftuchverbot am Arbeitsplatz gefällt. So haben die Höchstrichter entschieden, dass ein Arbeitgeber seinen Angestellten ausnahmslos verbieten kann, bei der Arbeit ein islamisches Kopftuch oder andere sichtbare religiöse Zeichen zu tragen. Im konkreten Anlassfall schrieb ein öffentlicher Dienstgeber in Belgien seinen Mitarbeitern strikte Neutralität vor, eine muslimische Bedienstete sah sich durch das damit einhergehende Kopftuchverbot diskriminiert. Der EuGH kam hingegen zu der Erkenntnis, dass eine öffentliche Verwaltung das sichtbare Tragen von Zeichen, die weltanschauliche oder religiöse Überzeugungen erkennen lassen, verbieten kann, um ein vollständig neutrales Verwaltungsumfeld zu schaffen. Die Freiheitlichen begrüßen diesen Schritt und fordern ein ähnliches Vorgehen im öffentlichen Dienst in der Steiermark. „Das EuGH-Urteil bekräftigt unsere jahrelange Forderung nach Einführung eines Kopftuchverbots für öffentlich Bedienstete. Überall dort, wo die öffentliche Hand als Arbeitgeber auftritt, sollte von der nun geschaffenen Möglichkeit Gebraucht gemacht werden, das Tragen von religiösen Kopfbedeckungen zu verbieten. Insbesondere für Lehrerinnen an Pflichtschulen ist ein solches Kopftuchverbot schleunigst umzusetzen“, so FPÖ-Klubobmann Mario Kunasek, der einen neuerlichen Antrag im Landtag einbringen wird. „Solange für Pädagoginnen kein entsprechendes Verbot des Tragens weltanschaulicher Kleidung gilt und diese nach wie vor verschleiert ihren Dienst antreten können, sind Schüler nicht vor dem negativen Einfluss gefeit, den das Kopftuch schlichtweg ausübt. Fundamental geprägte und religiös-politische Symbole, die für Unterdrückung und patriarchale Vorherrschaft stehen, sind mit unseren gesellschaftlichen Normen und Werten nicht in Einklang zu bringen“, erläutert Kunasek und hält abschließend fest: „Die steirische Landesregierung ist angehalten, ein klares Zeichen zu setzen und das Tragen des Kopftuches im öffentlichen Dienst des Landes Steiermark – insbesondere für pädagogisches Lehr- und Betreuungspersonal – unter Verbot zu stellen.“