Marco Triller:

Land Steiermark muss die Inanspruchnahme von Notfalltelefonen finanziell unterstützen!

Notfalltelefone können Sicherheit und Unabhängigkeit älterer Personen wesentlich erhöhen – Freiheitliche fordern finanzielle Unterstützung des Landes bei Anschaffung und bringen Antrag ein.

Seit Jahrzehnten steigt das Durchschnittsalter der österreichischen Bevölkerung kontinuierlich an. Mittlerweile sind knapp ein Fünftel der Österreicher 65 Jahre oder älter, wie die Daten der Statistik Austria darlegen. Mit dem Älterwerden der Gesellschaft gehen auch zahlreiche ökonomische sowie sozial- und gesundheitspolitische Problemstellungen einher – eine davon ist, wie es Senioren ermöglich werden kann, möglichst lange ein unabhängiges und selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden zu führen. „Diese Frage ist nicht nur für die immer voller werdenden Pflegeeinrichtungen von Relevanz. Es ist vor allem eine Frage des Alterns in Würde, wenn Personen, die eigentlich noch geistig und gesundheitlich weitestgehend fit sind, aufgrund von Angst vor einem Unfall im Eigenheim dieses in Richtung Pflegeeinrichtung verlassen“, so FPÖ-Gesundheitssprecher LAbg. Marco Triller. „Viele dieser Hochbetagten haben berechtigte Sorge, dass in einer Notsituation die Benachrichtigung der Rettungskräfte nicht mehr möglich ist. Schließlich sind Stürze oder Herz- und Kreislaufprobleme gerade in einem gewissen Alter keine Seltenheit, in deren Folge die selbstständige Verwendung eines Telefons oftmals unmöglich wird“, so Triller weiter, der in diesem Zusammenhang auf ein Angebot des Hilfswerkes Steiermark verweist. „Die Notruftelefone des Hilfswerkes sollen alleine lebenden älteren Menschen oder physisch eingeschränkten Personen die Möglichkeit geben, im Notfall Hilfe rufen zu können sowie Angehörigen die Sorge um ihre Liebsten nehmen. Es handelt sich dabei um eine Armbanduhr oder eine Halskette, die im Ernstfall als Notrufknopf fungiert“, so der freiheitliche Gesundheitssprecher. Neben einer stationären steht auch eine mobile Version zur Verfügung. Die Kosten für die Inanspruchnahme der Serviceleistungen betragen je nach gewählter Variante zwischen 25,40 und 37 Euro pro Monat, wobei eine einmalige Anschlussgebühr in Höhe von 30 Euro verrechnet wird. In diesen Kostenbeiträgen sind die 24-Stunden-Erreichbarkeit, das Aufstellen und die Wartung des Geräts, Batterie- und Armbandtausch sowie bei Bedarf Ersatzgeräte inkludiert. „In Niederösterreich haben Mindestpensionsbezieher und Personen mit Pflegegeldanspruch die Möglichkeit, um Mietkostenzuschuss anzusuchen, wobei in diesen Fällen die monatlichen Kosten vom Land Niederösterreich übernommen werden. Die steirische Landesregierung sollte sich ein Vorbild am niederösterreichischen Modell nehmen und ebenfalls entsprechende Unterstützungsmodelle für die Nutzung von stationären und mobilen Notruftelefonen ins Leben rufen. Zahlreiche betagte Personen würden mehr Unabhängigkeit genießen, die Angehörigen hätten ein erhöhtes Sicherheitsgefühl in Hinblick auf das Wohlergehen ihrer Verwandten und die öffentliche Hand würde durch die zu erwartende geringere Inanspruchnahme von Betreuungseinrichtungen finanziell sogar entlastet“, so Triller abschließend, der ankündigt, einen Antrag zur finanziellen Unterstützung von Notruftelefonen in der Steiermark einzubringen.

Zurück

Ähnliche

Themen