Mario Kunasek:

Landesverfassung und steirische Rechtstexte an amtliches Regelwerk der deutschen Sprache anpassen und barrierefrei gestalten!

FPÖ begründet in einem 13-seitigen Antrag, warum das Gendern dem amtlichen Regelwerk widerspricht, Blinde diskriminiert und Frauen in der realen Welt in keiner Weise besserstellt.

Im längsten Antrag in der laufenden Gesetzgebungsperiode machen die Freiheitlichen die Auswüchse des ideologisch motivierten Genderns zum Thema. Seit 20 Jahren nennen die steirische Landesverwaltung und der Landtag Steiermark bei Personenbezeichnungen stets das biologisch männliche und weibliche Geschlecht. Dies führt zu ungewöhnlichen und völlig unverständlichen Sprachblüten, wenn etwa in Artikel 36 der Landesverfassung von „Landeshauptfrau-Stellvertreterinnen/Landeshauptfrau-Stellvertretern/Landeshauptmann-Stellvertreterinnen/Landeshauptmann-Stellvertretern“ zu lesen ist. Eigentlich soll damit nur gesagt werden, dass der Landeshauptmann einen oder zwei Stellvertreter (jedweden Geschlechts) hat. Mario Kunasek dazu: „Welcher Frau ist mit einer solchen Formulierung gedient? Diese Gender-Auswüchse schaden mehr als sie nützen. Der Kampf um Teilhabe gehört nicht auf dem Teilgebiet der Linguistik, sondern auf der politischen Bühne ausgetragen“, so der Freiheitliche. Sprachwissenschaft, der Rat für deutsche Rechtschreibung und Blindenverbände stehen derartigen Gender-Formulierungen kritisch gegenüber. Kunasek fordert nun, die Landesverfassung und andere Rechtstexte an das Regelwerk der deutschen Sprache anzupassen. „Deutsch ist laut Verfassung die Amtssprache in der Steiermark. Folglich sollte sich die Landesregierung und der Landtag auch an das amtliche Regelwerk der deutschen Sprache halten. Es ist nicht einzusehen, dass Schüler sich an Normen der Sprachgesetze zu halten haben, aber der Gesetzgeber diese Regeln wissentlich ignoriert“, so der freiheitliche Klubchef.

Sprachwissenschaft und Rat für deutsche Rechtschreibung erteilen Gender-Schreibformen eine Absage
Der Rat für deutsche Rechtschreibung ist ein zwischenstaatliches Gremium und besteht aus 41 behördlich entsandten Vertretern (!) der deutschsprachigen Länder und Regionen. Er ist die maßgebende Instanz in Fragen der deutschen Rechtschreibung und veröffentlicht das amtliche Regelwerk als verbindliches Referenzwerk für die öffentliche Verwaltung. Mitte Juli 2023 hat er seine bisherige Position zu Gender-Schreibformen bekräftigt. Das Binnen-I (EinwohnerInnen), der Genderstern (Lehrer*innen), der Gender-Gap (Arbeiter_In) und andere Gender-Schreibformen im Wortinneren gehören demnach „nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie“ und widersprechen somit dem Regelwerk der deutschen Sprache. Das Kernproblem besteht darin, dass die Gender-Schreibung eine Gleichstellung von biologischem Geschlecht in der realen Welt und grammatischem Geschlecht in der Welt der Sprachzeichen vornimmt. Tatsächlich funktioniert die deutsche Sprache anders. Das grammatische Geschlecht (Genus) ist vom biologischen Geschlecht (Sexus) zu unterscheiden. „Der Gast“ umfasst genauso alle Geschlechter wie „die Fachkraft“ oder „das Mitglied“. „Grundlegende Regeln der deutschen Sprache, die bereits im Kindesalter gelehrt werden, sollten auch die Verfechter der Gendersprache akzeptieren“, so Kunasek.

Schrägstrich-Gendern: Blindenverbände fordern Barrierefreiheit von Texten
Bei der Gestaltung von Texten durch öffentliche Einrichtungen mahnen Blinden- und Sehbehindertenverbände ein, die Bedürfnisse von Blinden zu berücksichtigen. Denn die Vorlesesoftware für Blinde nennt das jeweilige Sonderzeichen explizit mit, was die Verständlichkeit des Gehörten enorm erschwert. Die mit Schrägstrich gegenderten Wörter der steirischen Landesverfassung, wie etwa, „der Landeshauptfrau/dem Landeshauptmann“ hören sich für Blinde wie folgt an: „der LandeshauptfrauSchrägstrichdem Landeshauptmann“. Mario Kunasek dazu: „Derartige Formulierungen entsprechen nicht dem Gebot der Barrierefreiheit von Texten und erschweren Blinden die Teilhabe am öffentlichen Leben. Gerade der Landesgesetzgeber sollte hierbei seiner Vorbildfunktion gerecht werden und endlich über Alternativen nachdenken. 20 Jahre Gendern im Landtag Steiermark hat die reale Situation der Frauen in keiner Weise verbessert, sondern nur dazu geführt, dass Texte unverständlicher geworden sind“, so der Freiheitliche abschließend.

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