Stefan Hermann:

ÖVP-Bürgermeisterin trotz Anklage wegen Tierquälerei noch im Amt!

Bürgermeisterin von Bad Blumau wegen des Vorwurfs der Tierquälerei im Juli vor Gericht; sollte sich Mitschuld bestätigen, fordern Freiheitliche volle Härte des Gesetzes und Rücktritt von allen Ämtern.

Im August vergangenen Jahres wurden mehrere verwahrloste Katzen auf einem Anwesen in Bad Blumau entdeckt. Bei dem Grundstück handelte es sich um die Meldeadresse der örtlichen Bürgermeisterin Andrea Kohl sowie deren Mutter. Die Polizei ermittelte wegen des Verdachts der Tierquälerei. Den acht Katzen sollen durch grobe Vernachlässigung Qualen zugefügt worden sein. Die Staatsanwaltschaft Graz entschied, ein Verfahren gegen die beiden Frauen einzuleiten und brachte im März einen Strafantrag beim Landesgericht für Strafsachen in Graz ein. Verhandelt wird der Fall am 12. Juli. Sollten sich die Vorwürfe im Prozess bestätigen, fordern die Freiheitlichen den sofortigen Rücktritt der ÖVP-Bürgermeisterin. „Spätestens bei einer Verurteilung muss die schwarze Ortschefin den Hut nehmen. Wenn Tiere unter derart schlechten Bedingungen gehalten und gequält werden, muss das Konsequenzen haben. Tierquälerei erfordert die volle Härte des Gesetzes. Wenn sich die Bürgermeisterin irgendeiner moralischen oder rechtlichen Mitschuld bereits bewusst ist, dann sollte sie in sich gehen und lieber sofort die Konsequenzen ziehen und von allen Ämtern zurücktreten“, so FPÖ-Landesparteisekretär LAbg. Stefan Hermann.

Zurück

Ähnliche

Themen