Stefan Hermann:

Prüfung möglicher Wahlmanipulationen bei Grazer Tourismuskommission unerlässlich!

FPÖ fordert von LR Eibinger-Miedl eine amtswegige Prüfung der im Raum stehenden Wahlmanipulationen; Kommission verwaltet rund 5,5 Millionen Euro Budget: mögliche Malversationen werden Thema im Landtag.

Vor wenigen Tagen berichteten Medien über mögliche Ungereimtheiten bei der Wahl der Tourismuskommission der neuen „Erlebnisregion Graz“. Sie besteht aus Vertretern der Stadt Graz, Graz-Umgebung und Voitsberg und verwaltet ein Jahresbudget von rund 5,5 Millionen Euro. Die Erlebnisregion ist das Kunstprodukt einer rot-schwarzen-pinken Gesetzesänderung, die im Frühjahr dieses Jahres im Landtag beschlossen wurde. Bei der Wahl Anfang November wählten die Stimmberechtigten unter anderem die Kurien für die Hotellerie und Gastronomie. In den letzten Tagen erreichten die FPÖ immer mehr Beschwerden darüber, dass manche Personen mittels schriftlicher Vollmacht mehrmals, in manchen Fällen bis zu 20-mal (!), ihre Stimme abgegeben hatten. Auch wenn Vertreter der zuständigen Landesbehörde versicherten, dass eine Person mehrere Stimmen abgeben könne, sehen namhafte Juristen der Branche dies anders. Denn das Tourismusgesetz regelt in den einschlägigen Bestimmungen eindeutig, dass ein schriftlich Bevollmächtigter „nur einen Wahlberechtigten vertreten“ darf. Die mehrfache Abgabe von Stimmen durch Bevollmächtigte sei daher rechtlich unzulässig gewesen und hätte von der Behörde unterbunden werden müssen. FPÖ-Verfassungssprecher LAbg. Stefan Hermann dazu: „Angesichts der im Raum stehenden Vorwürfe kann nicht einfach zur Tagesordnung übergangen werden. Mehrere Juristen bestätigen, dass bei dieser Wahl gegen die Bestimmungen des Tourismusgesetzes verstoßen wurde. Diese Vorwürfe müssen restlos aufgeklärt werden, andernfalls bleibt ein schaler, demokratiepolitisch bedenklicher Beigeschmack über. Die zuständige Landesrätin Barbara Eibinger-Miedl ist daher gefordert, eine amtswegige Prüfung einzuleiten“, so Hermann, der eine parlamentarische Anfrage an die zuständige Landesrätin ankündigt.

Die Freiheitlichen werden die möglichen Ungereimtheiten zum Thema im Landtag machen. Neben der fragwürdigen Mehrfachabgabe von Stimmen von ein und derselben Person, sollen auch juristische Personen mittels Vollmachten mehrfach von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben, wiewohl dies gemäß dem Gesetz nicht vorgesehen ist. Denn eine Übertragung des Stimmrechts mittels Vollmacht ist nur für natürliche, aber nicht für juristische Personen zulässig. Bei der Wahl habe es auch diesbezüglich Probleme gegeben. „Im Rahmen einer von der Landesrätin beauftragten amtswegigen Prüfung sind nun die Vorwürfe genau zu untersuchen. Wenn sich diese bestätigen, muss die Wahl wiederholt werden. Unabhängig davon braucht es eine gesetzliche Änderung. Dass eine Person zwanzig Mal von ihrem Stimmrecht Gebrauch macht, erinnert eher an nordkoreanische Verhältnisse und nicht an einen modernen, demokratischen Rechtsstaat in Mitteleuropa“, so Hermann abschließend.

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