Stefan Hermann:

Vereinfachungen bei Errichtung von Kinderbetreuungsplätzen ist zu begrüßen!

In den vergangenen Jahren ist die Anzahl an Kinderbetreuungsplätzen in der gesamten Steiermark kontinuierlich gestiegen, dennoch ist die Nachfrage nach qualitätsvollen und wohnortnahen Betreuungsangeboten heutzutage höher denn je. Viele Kommunen werden in puncto Betreuungsplatzausbau bald an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Neben der finanziellen Herausforderung haben Gemeinden insbesondere auch mit den räumlichen Gegebenheiten und den gesetzlich definierten Einzugsgebieten, die teils zu großräumig gefasst sind, zu kämpfen. Die bestehende Regelung sieht etwa für Gemeinden unter 5.000 Einwohnern ein Einzugsgebiet von zehn Kilometern vor, was die Errichtung von zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen in diesem Umkreis deutlich erschwert. Die steirische Landesregierung hat den Handlungsbedarf nun offenbar erkannt und fasst die Einzugsgebiete künftig kleiner, wodurch Ausbaupläne leichter umzusetzen sein werden. „Wir Freiheitliche fordern schon länger Maßnahmen, um Gemeinden die Errichtung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze zu erleichtern. Vor allem Kommunen, die mit großem Zuzug von Jungfamilien konfrontiert sind, stießen in der jüngsten Vergangenheit zusehends an ihre Kapazitätsgrenzen. Die Neuregelung ist aus freiheitlicher Sicht definitiv begrüßenswert, vor allem für Gemeinden in Graz-Umgebung stellt diese Maßnahme eine große Verbesserung dar“, so FPÖ-Bildungssprecher und Bezirksparteiobmann von Graz-Umgebung LAbg. Stefan Hermann.

Konkret sieht die Neuregelung eine Verkleinerung des derzeit drei Kilometer umfassenden Einzugsgebiets in Graz auf einen Kilometer vor. Für den Grazer Speckgürtel (sogenannter „erster Ring“) sind weiterhin drei Kilometer vorgesehen. Ebenso gleich bleibt das Einzugsgebiet im Zentralraum Graz („zweiter Ring“) und jenes für Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern: fünf Kilometer. Für alle sonstigen Kommunen verkleinert sich das Territorium von zehn auf sieben Kilometer. Die Freiheitlichen sehen hier noch Luft nach oben. „Wiewohl die neue Regelung äußerst positiv zu bewerten ist, muss man sich in Zukunft auch den Grazer Zentralraum näher anschauen und bei Bedarf auch hier den Einzugsraum verkleinern. Ziel muss es sein, den Ausbau bedarfsgerechter Kinderbetreuungsplätze soweit voranzutreiben, sodass diese flächendeckend zur Verfügung stehen und Familien diese in der jeweiligen Heimatgemeinde möglichst flexibel in Anspruch nehmen können“, so Hermann abschließend.

Zurück

Ähnliche

Themen