Verstoß gegen Jugendgesetz im Kunsthaus in Zusammenhang mit Pornographie?
In der Ausstellung „Körper & Territorium“ werden unter anderem eine nackte, schwangere, urinierende Frau sowie Bilder von Männern mit erigierten Penissen gezeigt, gleichzeitig bietet das Kunsthaus „altersgerechte“ Führungen für Kinder ab 10 Jahren an; das Steiermärkische Jugendgesetz verbietet die Zugänglichmachung der Darstellung pornographischer Handlungen für Minderjährige, weshalb die FPÖ nun juristische Schritte prüft.
Das Steiermärkische Jugendgesetz ist in seinen Ausführungen unter Paragraph 20 ganz klar: So ist gemäß Absatz 1 Ziffer 3 die Zugänglichmachung von Darstellungen pornographischer Handlungen für Minderjährige klar verboten. Absatz 3 wiederum hält fest, dass jemand, der gewerbsmäßig Medien, Gegenstände oder Dienstleistungen im Sinne des Absatz 1 anbietet, vorführt, weitergibt oder zugänglich macht, Vorkehrungen treffen muss, damit Kinder und Jugendliche davon ausgeschlossen sind. Die gesetzliche Lage ist somit eindeutig und ebenso eindeutig ist nach Ansicht der FPÖ der Verstoß des Kunsthauses gegen diese Bestimmungen. Denn mit Stand 28. Juni 2023 war es für Kinder und Jugendliche kein Problem, eine Eintrittskarte zu erwerben und die Ausstellung „Körper & Territorium“ im Kunsthaus zu besuchen. Dem nicht genug, wird sogar auf der Homepage (Link siehe unten) für Schüler der 5. bis 13. Schulstufe mit einem gesprächsorientierten, altersgerecht angepassten Rundgang geworben. Bei aller Freiheit der Kunst und der Vermischung von Aktionismus mit Pornographie bleibt doch die Frage, wie die Darstellung einer nackten, schwangeren, urinierenden Frau sowie mehrere Bilder von Urlaub machenden Männern, die unter freiem Himmel stolz ihre erigierten Penisse – schlechthin das Paradebeispiel pornographischer Darstellungen – präsentieren, für zehnjährige Schüler altersgerecht gezeigt werden können. Nicht umsonst sieht der Jugendschutz ein explizites Verbot von pornographischem Material für Minderjährige vor, darüber hinaus sprechen wir in diesem Fall wie erwähnt auch nicht von bald achtzehnjährigen, jungen Erwachsenen, sondern von Zehnjährigen. „ÖVP-Landeshauptmann Christopher Drexler ist für Kultur und die Finanzierung des Kunsthauses zuständig. Sollte er davon wissen, dass Zehnjährige durch eine derartige Ausstellung geschleift werden, so handelt es sich um einen Skandal der Sonderklasse. Sollte er sich einmal mehr ahnungslos zeigen, so stellt sich die Frage, ob er sein Ressort überhaupt im Griff hat, immerhin geht es um den Schutz der Jüngsten unserer Gesellschaft. Wir werden diesen Eklat keinesfalls hinnehmen und mittels Anfrage an den zuständigen Landeshauptmann prüfen, ob und welche Schulklassen bereits durch diese Ausstellung geführt wurden und ob im Vorfeld alle Eltern informiert waren. Dementsprechend behalten wir uns rechtliche Schritte gemäß dem Jugendgesetz vor, das die Zugänglichmachung von pornographischem Material für Kinder und Jugendliche klar verbietet!“, fordert FPÖ-Landesparteisekretär LAbg. Stefan Hermann abschließend als erste Sofortmaßnahme, das Angebot für die Führung von Schulklassen einzustellen und den Zutritt zu dieser Ausstellung für Minderjährige zu verunmöglichen. Auf die Verbalinjurien in den dort gezeigten Filmen wird an dieser Stelle erst gar nicht eingegangen, altersgerecht für Zehnjährige erscheinen sie jedoch keinesfalls.
Link zum Führungsangebot: https://www.museum-joanneum.at/kunsthaus-graz/ihr-besuch/kindergarten-schule-jugendgruppe/events/event/12153/rundgang-koerper-territorium
Der FPÖ zugespielte Bilder der pornographischen Darstellungen in der Ausstellung „Körper & Territorium“ im Kunsthaus Graz. Nach Erhalt der Aufnahmen besuchten FPÖ-Vertreter die Ausstellung, um die Authentizität der Bilder zu überprüfen.