Stefan Hermann:

Versuch der Landesregierung, neues Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz als großen Wurf zu verkaufen, ist gescheitert!

Landesregierung präsentierte vermeintlich „neues Steirisches Kinderbildungs- und -betreuungspaket“; Großteil der präsentierten Maßnahmen bereits bekannt; auf Kritikpunkte von Trägern, Erhalten und Eltern wurde zu wenig eingegangen.

Im Rahmen einer heute stattgefundenen Pressekonferenz der steirischen Landesregierung unter Teilnahme von Landeshauptmann Christopher Drexler, Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang, ÖVP-Bildungslandesrat Werner Amon und SPÖ-Klubobmann Johannes Schwarz wurde offenbar versucht, das neue Steirische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (StKBBG) als Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Situation in der Elementarpädagogik zu verkaufen. „Der Großteil der heute vorgestellten Maßnahmen war bereits bekannt, wie etwa die stufenweise Senkung der Gruppengrößen. Generell handelte es sich bei der heutigen Pressekonferenz weniger um die Darlegung eines neuen ‚Maßnahmenpakets’ als eher um einen Versuch, das neue Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz als großen Wurf darzustellen, woran die Landesregierung gescheitert ist“, hält FPÖ-Bildungssprecher LAbg. Stefan Hermann fest, der allerdings auch positive Ansatzpunkte hervorstreichen kann.

Zwar wurde auf die ein oder andere Stellungnahme von Trägern und Erhaltern von elementarpädagogischen Einrichtungen, welche im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zahlreich einlangten, eingegangen, was aus freiheitlicher Sicht zu begrüßen ist. Jedoch wurde die Chance vertan, die vielfach kritisierte Vertretungsregelung neu aufzusetzen. „Hauptkritikpunkt am Gesetzesentwurf war die Abschaffung der Pflicht der Erhalter, bei Abwesenheit einer Pädagogin unverzüglich für Vertretung zu sorgen. Dass nun statt einer ‚geeigneten Aufsichtsperson‘ zwei Personen als Ersatz für die Betreuung durch eine ausgebildete Fachkraft von bis zu sechs Wochen eingesetzt werden können, stellt jedenfalls keine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung zur ursprünglichen Gesetzeslage dar. Diese vermeintliche Aufstockung nun sogar als Verbesserung zu verkaufen, ist eine Chuzpe“, ärgert sich Hermann. Laut Bildungslandesrat Amon könne eine „geeignete Aufsichtsperson“, sofern keine ausgebildete Fachkraft zur Verfügung stehe, auch ein Elternteil sein. Kritik üben die Freiheitlichen auch daran, dass das Land Steiermark hier die Verantwortung auf die Träger und die Leitung abwälzt. Darüber hinaus ist nicht bekannt, ob die von Landesrat Amon angekündigten Kinderschutzmaßnahmen im StKBBG verankert werden sollen. „Wir Freiheitliche haben bereits Anfang des Jahres die Erarbeitung eines Kinderschutzkonzeptes und dessen Aufnahme in das neue Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz gefordert, darauf werden wir weiterhin pochen“, so Hermann. „Die angekündigte Schaffung von neuen Kollegplätzen für Elementarpädagogik sowie die Neuverhandlung der Gehaltsschemata ist aus freiheitlicher Sicht begrüßenswert. Die heute neu präsentierten Maßnahmen gehen jedoch nicht weit genug. Beim neuen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz gebe es jedenfalls noch Luft nach oben“, so Hermann abschließend.

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