Stefan Hermann:

Vorschnelle Entwarnung in UVP-Causa wäre unseriös!

Wie einer heute veröffentlichten APA-Meldung zu entnehmen ist, hat die interne Revision „keine großen Missstände“ in der Abteilung 13 für Umwelt und Raumordnung ergeben. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit jedenfalls noch die vor einigen Monaten öffentlich gewordenen Vorwürfe. Bekanntlich hat die Staatsanwaltschaft Graz Ende 2021 aufgrund anonymer Hinweise begonnen, gegen vier Personen – darunter auch die Abteilungsleiterin – Ermittlungen durchzuführen. Es stehen der Verdacht des Amtsmissbrauchs, der Bestechung und der Bestechlichkeit in Zusammenhang mit UVP-Verfahren in der Steiermark im Raum. Für die Freiheitlichen ist klar, dass vor allem die Erhebungen der Staatsanwaltschaft aber auch die von der FPÖ federführend initiierte Rechnungshofprüfung abzuwarten ist. „Gerade die Prüfung durch den Rechnungshof ist für uns als politische Mandatare enorm wichtig. Keinesfalls wollen wir aufgrund der heutigen Erkenntnisse der landesinternen Revision ein vorschnelles Übergehen zur Tagesordnung zulassen. Erst nachdem auch die Staatsanwaltschaft ihre Erhebungsschritte abgeschlossen und möglicherweise weitere Maßnahmen getroffen sowie der Rechnungshof seinen Bericht vorgelegt hat, kann man sich ein umfassendes und seriöses Bild über die Vorgänge in der zuständigen Abteilung machen. Die FPÖ will jedenfalls eine objektive Aufarbeitung aller erhobenen Vorwürfe und daraus abgeleitet politische Maßnahmen zur Behebung vorhandener Missstände. Sollte es tatsächlich zu strafrechtlich relevantem Verhalten gekommen sein, dann ist natürlich auch die Justiz am Zug“, erklärt der freiheitliche Landtagsabgeordnete Stefan Hermann.

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