FPÖ-Mayer: Kommissionsvorschlag zum Klimagesetz ist EU-rechtswidrig

„Der Juristische Dienst des Europäischen Parlaments bestätigt die Vorbehalte gegen zu weit ausgestaltete Befugnisse der EU-Kommission, und schafft damit die Voraussetzungen, um auch über die aus dem Europäischen Grünen Deal entstammenden Rechtsakte einen vernünftigen Diskurs führen zu können“, so heute Georg Mayer, freiheitlicher Abgeordneter im Europaparlament.

„Der im medialen Schatten der Corona-Krise veröffentlichte Entwurf zum Klimagesetz wird nun nicht mehr nur noch von seinen inhaltlichen Kritikern im Europäischen Parlament zerrissen, sondern auch vom ansonsten entscheidungsfürchtigen Juristischen Dienst“, erklärte Mayer. Hintergrund ist, dass der Juristische Dienst die im Rechtsvorschlag ausgestaltete Übertragung von Befugnissen vom EU-Parlament auf die EU-Kommission - das umstrittene Instrument delegierter Rechtsakte - aufgrund ihrer zu unbestimmten Tragweite als unvereinbar mit den EU-Verträgen sieht.

„Dieses Gutachten schafft das notwendige Momentum, um sich auch inhaltlich mit dem Kommissionsvorschlag befassen zu können. Dieser wäre vor dem Hintergrund der medialen Corona-Angstmache einfach durch die Ebenen des Europäischen Parlaments durchgewunken worden“, meinte Mayer, der im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie die zahlreichen Rechtsakte aus dem Europäischen Grünen Deal von Anfang an einsehen wird.

„Die EU-Kommission muss sich mit dem Abfedern einer wirtschaftlichen Rezession beschäftigen und darf nicht die angespannte Situation in den Mitgliedstaaten ausnutzen, um mit wirtschaftsfeindlichen grünen Leuchtturmprojekten vorzupreschen“, so Mayer.

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