Gehaltserhöhung für Spitzenbeamte wäre fatales Zeichen!

Im Rahmen der morgigen Landtagssitzung soll das Besoldungssystem von Landesverwaltungsrichtern gänzlich neu geregelt werden. Zudem ist geplant, dass das Gehalt des Landesrechnungshofdirektors künftig mittels Verordnung der Landesregierung festgelegt werden kann und sich an der neugestalteten Entlohnung des Landesverwaltungsgerichtspräsidenten orientiert. Diese von ÖVP und SPÖ initiierten Änderungsvorschläge würden sowohl dem Landesrechnungshofdirektor als auch dem Landesverwaltungsgerichtspräsidenten eine massive Gehaltserhöhung verschaffen. Angesichts der herrschenden Rekordarbeitslosigkeit und der in vielen Bereichen praktizierten Kurzarbeit ist es aus Sicht der Opposition völlig unangebracht, dass von ÖVP und SPÖ morgen die gesetzliche Grundlage für eine deutliche Anhebung der Gagen von Spitzenbeamten beschlossen werden soll. Gegen diese geplante Vorgehensweise bringen FPÖ, Grüne, KPÖ und NEOS einen gemeinsamen Entschließungsantrag ein. Konkret fordern die Oppositionsparteien, dass solange die Corona-Krise und ihre wirtschaftlichen Folgen nicht nachhaltig überwunden sind, keine gesetzlichen Änderungen beschlossen werden sollen, die eine besoldungsrechtliche Besserstellung von haushaltsleitenden Organen zur Folge haben. Zudem soll die besoldungsrechtliche Stellung der Leitungsorgane des Landtages, insbesondere jene des Landesrechnungshofdirektors, stets auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen. „Es wäre ein absolut fatales Signal, wenn die Regierungsparteien in dieser wirtschaftlich so schwierigen Zeit die Gehälter von Spitzenbeamten anheben würden. Kein Steirer hat angesichts der derzeitigen Situation dafür Verständnis, dass Spitzenbeamte, die ohnehin bereits sehr gut verdienen, nun auch noch eine deutliche Gagenerhöhung aus Steuermitteln zugesprochen bekommen sollen. Ich hoffe, dass die Regierungsparteien ihren Standpunkt noch ändern und dem Entschließungsantrag der Opposition ihre Zustimmung erteilen, um diese fehlgeleiteten besoldungsrechtlichen Pläne keiner Umsetzung zuzuführen“, so FPÖ-Klubobmann Mario Kunasek.
„Der Landesrechnungshof muss von der Regierung unabhängig sein“, betont die Grüne Landtagsklubobfrau Sandra Krautwaschl: „Es kommt nicht in Frage, dass die Regierung die Gehaltshöhe des LRH-Direktors festlegen soll: Das ist ein Angriff auf die Unabhängigkeit des LRH und widerspricht allen europarechtlichen Kriterien über die Unabhängigkeit eines Rechnungshofs!“
Claudia Klimt-Weithaler, Klubobfrau der KPÖ, nimmt dazu wie folgt Stellung: „Hunderttausende Beschäftigte müssen durch Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit mit weniger Geld auskommen. Statt einer Erhöhung für einige Wenige in hohen Positionen wären ein höheres Arbeitslosengeld und bessere Einkommen in den Gesundheits- und Pflegeberufen das Gebot der Stunde.“
„Jeder Euro den wir jetzt investieren sollte dazu dienen unsere steirische Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen und nicht um Gehälter von BeamtInnen zu erhöhen“, so NEOS-Klubobmann Swatek, dem besonders die neue Gehaltsvergabe des Landesrechnungshofdirektors ein Dorn im Auge ist: „Es ist die Aufgabe des Landesrechnungshofdirektors der steirischen Landesregierung genauestens auf die Finger zu schauen! Doch jeder weiß: Die Hand die einen füttert beißt man nicht! Die Landesregierung darf daher niemals alleine über das Gehalt des Landesrechnungshofdirektors verfügen. Stattdessen braucht es, so wie in allen anderen Bundesländern, eine klare gesetzliche Regelung!“