Antrag zur Zusammenlegung der Volksschulen Retznei und Ehrenhausen zurückgewiesen!
Marktgemeinde hat nicht alle notwendigen Unterlagen innerhalb der Frist eingebracht – Bildungsdirektion weist Antrag zurück.
Am heutigen Dienstag (7. Juli 2026) wurde der Marktgemeinde Ehrenhausen die Entscheidung über die beantragte Zusammenführung der Volksschulen Retznei und Ehrenhausen seitens der Bildungsdirektion für Steiermark zugestellt. Bekanntlich wollte die Gemeinde den bestehenden Standort der VS Retznei auflassen und in das bestehende Objekt der VS Ehrenhausen integrieren. Der diesbezügliche Antrag war im Mai in der Bildungsdirektion eingelangt und wurde in enger Abstimmung mit den Ortsverantwortlichen bearbeitet. Im Zuge dieses Prozesses wurde der Gemeinde ein Verbesserungsauftrag erteilt. Dies bedeutet, dass die Kommune innerhalb einer Frist – diese endete am 3. Juli 2026 – wesentliche Unterlagen für die Bearbeitung des Antrages nachreichen und tragfähige Konzepte für eine Zusammenführung vorlegen musste. Zu großen Teilen ist die Gemeinde dieser Aufforderung nachgekommen, vollumfänglich waren die Unterlagen bis zum Fristende jedoch nicht eingelangt. Konkret handelt es sich dabei um den Nachweis der Finanzierung des Projektes, der endgültigen brandschutztechnischen Stellungnahme sowie den Nachweis der Anhörung des gesetzlich verpflichtend einzusetzenden Schulausschusses. Der Schulausschuss ist verpflichtend bei allen Maßnahmen des gesetzlichen Schulerhalters zur Errichtung, Erhaltung und Auflassung von öffentlichen Volksschulen zu hören. Die von der Bildungsdirektion festgestellten Mängel konnten daher nicht rechtzeitig und vollständig behoben werden. Der Antrag wurde somit nicht ordnungsgemäß, nicht vollständig und nicht fristgerecht im Sinne des Verbesserungsauftrages eingebracht – die Bildungsdirektion hat ihn folglich zurückgewiesen. „Die Bildungsdirektion hat die Gemeinde im Verfahrensgang bestmöglich unterstützt. Insbesondere in der Kürze der Zeit war dies kein einfaches Unterfangen. Nichtsdestotrotz ist es der Gemeinde nicht gelungen, innerhalb der gesetzten Frist die notwendigen Unterlagen beizubringen. Die Zurückweisung ist demnach die logische Konsequenz. Für uns war von Anfang an klar, dass eine Zusammenführung der Schulstandorte nur unter den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen sowie unter Beibehaltung des musikalischen Schwerpunkts und des pädagogischen Konzeptes erfolgen kann“, so der steirische Bildungslandesrat und Präsident der Bildungsdirektion Stefan Hermann. Am gestrigen Montag tagte der Gemeinderat der Marktgemeinde Ehrenhausen abermals. Im Rahmen dieser Sitzung wurde dem Vernehmen nach ein Abrücken von den Schließungsplänen beschlossen. „Auf den heute ergangenen Bescheid hat dieser Beschluss keine unmittelbaren Auswirkungen, das Verfahren war zum Zeitpunkt der Gemeinderatssitzung bereits abgeschlossen“, so Landesrat Hermann abschließend.