Marco Triller:

Der politische Islam hat in einer westlichen Demokratie keinen Platz!

Regierungsfraktionen bringen gemeinsamen Antrag für ein Verbotsgesetz gegen den politischen Islam ein.

Die steirischen Regierungsfraktionen von FPÖ und ÖVP haben heute einen gemeinsamen Antrag für ein eigenes Verbotsgesetz gegen den politischen Islam und den religiös motivierten Extremismus in den zuständigen Verfassungsausschuss des Landtages Steiermark eingebracht. Ziel ist es, die Landesregierung aufzufordern, an die Bundesregierung heranzutreten, eine entsprechende Gesetzesvorlage vorzulegen. Der Antrag wird im Rahmen der kommenden Ausschusssitzungen erstmals behandelt und soll anschließend im Landtag beschlossen werden.

Ausgangspunkt des Vorstoßes ist das eindeutige Lagebild der Sicherheitsbehörden. Strukturen der Muslimbruderschaft und verwandter Organisationen versuchen seit Jahrzehnten, unter dem Deckmantel von Vereinen sowie Bildungs-, Sozial- und Kultureinrichtungen Einfluss auf staatliche und zivilgesellschaftliche Strukturen zu nehmen. Beide Fraktionen betonen dabei ausdrücklich, dass sich ein Verbotsgesetz nicht pauschal gegen Muslime richtet, sondern gegen jene, die den Glauben als Vehikel für einen politischen Macht- und Deutungsanspruch missbrauchen. Die friedliche Ausübung des islamischen Glaubens bleibt durch Art. 14 StGG, Art. 9 EMRK und das Islamgesetz geschützt.

FPÖ-Klubobmann Marco Triller betont: „Der politische Islam ist keine harmlose Glaubensausübung, sondern eine extremistische Ideologie mit einem gesellschaftlichen und politischen Machtanspruch. Als Freiheitliche fordern wir daher folgerichtig schon seit Jahren einen klaren rechtlichen Handlungsspielraum ein, um gegen islamistische Organisationen, Vereine, Netzwerke, Prediger und Propagandisten vorzugehen, die unter dem Deckmantel der Religion gegen unsere demokratische Grundordnung arbeiten. Ein Rechtsstaat muss sich gegen seine Feinde zur Wehr setzen können."

Der Antrag sieht insbesondere ein Organisations- und Betätigungsverbot für islamistische oder religiös extremistische Vereine, Netzwerke und sonstige Zusammenschlüsse vor, deren Tätigkeit auf die Beseitigung oder Aushöhlung der verfassungsmäßigen Ordnung gerichtet ist. Ergänzend sollen eine behördliche Auflösung samt Vermögenseinziehung ermöglicht, die Verbreitung einschlägiger Propaganda sowie die unmittelbare und mittelbare Finanzierung solcher Strukturen aus dem In- und Ausland wirksam unter Strafe gestellt und die Tätigkeit ausländischer Prediger und Propagandisten dieser Ideologie in Österreich untersagt werden. Mit diesem Vorstoß unterstützen die steirischen Regierungsfraktionen ausdrücklich die auf Bundesebene angekündigte Initiative für ein Verbot des politischen Islam und setzen ein klares Signal für den Schutz jener, die unter extremistischen Strukturen unmittelbar leiden – insbesondere Frauen, Mädchen und Jugendliche.

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