Marco Triller:

Die Hysterie der Opposition ist auch einen Tag nach ihrem peinlichen Schauspiel nicht weniger absurd!

Videoaufzeichnung belegt klar den Fehler der sitzungsführenden Präsidentin – Geschäftsordnung und VfGH-Judikatur stützen die Wiederholung der Abstimmung – Opposition stellt ihre eigene Interpretation über beweisbare Tatsachen.

Mit Unverständnis reagiert FPÖ-Klubobmann LAbg. Marco Triller auf die heutige Pressekonferenz von SPÖ, Grünen, KPÖ und Neos. Auch einen Tag nach dem Auszug aus dem Landtag hält die Opposition an ihrer Empörungsinszenierung fest und spricht von „Dammbruch", „Taschenspielertricks" und „Verfassungsbruch". Für Triller ist das nichts anderes als der Versuch, von den eigenen Versäumnissen abzulenken. „Die Hysterie der Opposition ist auch einen Tag nach ihrem peinlichen Schauspiel nicht weniger absurd. Die Fakten sind eindeutig und per Videoaufzeichnung für jeden nachvollziehbar: Der sitzungsführenden Präsidentin ist ein Fehler unterlaufen, den sie selbst durch eine erneute Abstimmung korrigieren wollte. Erst als die Opposition, allen voran ihr eigener Klubobmann Hannes Schwarz, lautstark Einspruch erhoben hat, wurde die Sitzung für eine Präsidiale unterbrochen. Diese wiederum musste wegen des Aufrufs der Dringlichen Anfragen, ohne dass eine konsensuale Lösung gefunden war ebenfalls unterbrochen werden. Wer jetzt von Täter-Opfer-Umkehr spricht, verdreht die klar nachweisbaren Tatsachen", so Triller.

Die Rechtslage ist für den freiheitlichen Klubobmann klar. Gemäß der Geschäftsordnung des Landtages Steiermark führt der Präsident die Abstimmungen durch und spricht deren Ergebnis aus. Dabei muss eindeutig sein, worüber abgestimmt wird. Im konkreten Fall wurde statt des Antrags mit der Einlagezahl 1644/4 die Einlagezahl 144/4 zur Abstimmung aufgerufen. „Die Präsidentin hat schlicht über eine falsche Einlagezahl abstimmen lassen. Wenn nicht klar ist, worüber abgestimmt wird, kann auch das Ergebnis keine Gültigkeit für sich beanspruchen. Dass ausgerechnet jene Fraktionen, die den Antrag eingebracht haben, dagegen gestimmt haben sollen, zeigt doch jedem, dass dieses Ergebnis nicht dem tatsächlichen Willen des Landtages entspricht“, hält Triller fest. Diese Beurteilung wird auch durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes gestützt. Dieser hält nämlich in einem ähnlich gelagerten Fall fest, dass Zweifel am Ergebnis einer Abstimmung nicht nur dann bestehen können, wenn unklar ist, wie viele Abgeordnete zugestimmt haben, sondern sie können auch entstehen, wenn unklar ist, dass und worüber abgestimmt wurde. „Letztlich ist entscheidend, dass das Abstimmungsergebnis die wahre Meinung der Abgeordneten widerspiegelt. Die Opposition stellt ihre eigene Interpretation der Geschehnisse über beweisbare Tatsachen und über die höchstgerichtliche Judikatur“, so der FPÖ-Klubobmann.

Scharfe Kritik übt Triller auch am Auszug selbst: „Wer sich über angebliche Brüche der Geschäftsordnung empört, sollte zuerst vor der eigenen Tür kehren. Mit ihrem geschlossenen Auszug hat sich die Opposition selbst über ihre parlamentarischen Pflichten hinweggesetzt und fast 30 Tagesordnungspunkte einfach liegen gelassen. Damit hat sie sogar ihre eigenen politischen Themen einer Show geopfert, die des Parlamentarismus unwürdig ist. Wer so handelt, sollte anderen keine Belehrungen über Demokratie erteilen." Abschließend hält der Freiheitliche fest: „Bei einer Abstimmung geht es um die eindeutige Willensbekundung der Mehrheit der Abgeordneten in diesem Haus, nicht um billige Stimmungsmache. Niemand wiederholt Abstimmungen, ‚bis das Ergebnis passt'. Hier wurde ein offensichtlicher Fehler korrigiert, damit der tatsächliche Wille des Landtages festgestellt wird. Wir laden die Opposition ein, am Freitag in der Sonderpräsidiale zur Sachlichkeit zurückzukehren. Die Steirer erwarten sich von ihren Abgeordneten Arbeit im Landtag und keine von Selbstbeschäftigung geprägte Politshow."

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