Empfehlungen des Landesrechnungshofes zum Personalmanagement müssen von künftiger Landesregierung ernstgenommen werden!
Freiheitliche sehen sich in Kritik des Landesrechnungshofes bestätigt – umfassendere Ausgestaltung des Objektivierungsgesetzes dringend notwendig.
Der Landesrechnungshof (LRH) veröffentlichte heute einen Prüfbericht zum Personalmanagement des Landes Steiermark. In diesem zeigt das Prüforgan umfassend Verbesserungsbedarfe bei der Personalplanung und zahlreichen weiteren Vorgängen auf. Beispielhaft sei die Kritik an der starren Einreihungsverordnung genannt, die das Land Steiermark als Arbeitgeber an Attraktivität verlieren lasse. „Es wird wichtig sein, im Sinne einer ausreichenden Personalgewinnung die Einreihungsverordnung neu zu denken und auf die veränderten Gegebenheiten am Arbeitsmarkt anzupassen“, so FPÖ-Klubobmann Mario Kunasek in einer ersten Reaktion. „Überdies sehen wir uns in der Kritik des Landesrechnungshofs bestätigt, dass zahlreiche Fälle von ‚ad-personam‘-Bewertungen im Landesdienst existieren, also Gehaltseinstufungen, die auf die Person anstatt auf den Dienstposten abgestellt sind. Dadurch wird das Einreihungssystem als Ganzes ad absurdum geführt. Erschwerend kommt hinzu, dass der LRH zwei Fälle feststellen konnte, bei denen die Einstellung von Personen aufgrund eines Auftrages durch den zuständigen ÖVP-Personallandesrat Werner Amon erfolgte – inklusive Vorgabe, was diese Personen zu verdienen hätten“, so Kunasek weiter, der auch Verbesserungen beim Objektivierungsgesetz ortet. „Wie auch der LRH fordern wir eine Ausweitung des Objektivierungsgesetzes für interne Stellenausschreibungen für die Leitung von Referats- und Stabsstellen. Ebenso konnte das Prüforgan die Bestellungen von Referats-, Bereichs-, und Stabsstellenleitungen gar nicht erst prüfen, da diese in den Verantwortungsbereich der Landesamtsdirektorin fallen. Es braucht daher dringend eine eingehendere Betrachtung dieser Bestellungen, da insbesondere in derart hoch dotierten Posten leider davon ausgegangen werden muss, dass hier Verbesserungspotentiale existieren. Weiters zeugen über 700 sogenannte Dringlichkeitsentscheidungen davon, dass der vorgesehene Auswahlprozess in einer Vielzahl der Fälle nicht eingehalten und Personalentscheidungen nach Gutdünken des Regierungsmitgliedes getroffen werden. Besondere Beachtung muss auch die geäußerte Kritik des LRH am geplanten Personalpaket des Landes erfahren. Scheinbar sollen planlos Neuaufnahmen durchgeboxt werden, ohne, dass die tatsächlichen Personalbedarfe in den bereits jetzt am Limit operierenden Organisationseinheiten erhoben wurden. Dass der zuständige ÖVP-Landesrat Amon rund die Hälfte der Empfehlungen des LRH lediglich ‚zur Kenntnis nimmt‘, ohne weiter darauf einzugehen, zeugt von der politischen Brisanz des Berichtes. Die Empfehlungen des Landesrechnungshofes müssen von der nächsten Landesregierung jedenfalls aufgegriffen und umgesetzt werden – die Zeit der schwarz-roten Günstlingspolitik in der Postenbesetzung muss im Sinne der Objektivierung und Transparenz endlich ein Ende haben“, so der freiheitliche Klubobmann abschließend.