Georg Mayer:

Erweiterung der EU-Datenkralle – bedenkliche Aushöhlung der nationalen Souveränität schreitet weiter voran

Die Unterhändler der EU-Staaten und des EU-Parlaments haben sich heute Nacht auf die Schaffung eines "EU-Gesundheitsdatenraums" geeinigt, der einen länderübergreifenden Zugriff auf Gesundheitsdaten ermöglichen soll. Die neue Verordnung sieht ein Opt-out vor, mit einer Ausnahme für Fälle, in denen es um „vitale Interessen“ geht.

„Die EU-Kommission ist gerne die treibende Kraft, wenn es um die Regelung und Verarbeitung personenbezogener Daten geht. Der unsachgemäße Gebrauch von Gesundheitsdaten kann zu Diskriminierung im Bereich der Versicherungsgesellschaften, des Arbeitsrechts oder anderer gesellschaftlicher Bereiche führen. Weiters sind Gesundheitsdaten ein attraktives Ziel für Cyberkriminelle. Ein Mangel an angemessener Datensicherheit kann zu Datenlecks führen, die nicht nur die Privatsphäre gefährden, sondern auch zu erheblichen Risiken für die betroffenen Personen führen könnten“ stellte der steirische EU-Abgeordnete Georg Mayer fest.

„In Anbetracht der jüngsten Ereignisse gibt es massive Bedenken gegenüber dem EU-Vorhaben. Die Europäische Kommission hatte offenbar nicht genügend Sorgfalt bei der Nutzung von Microsoft-Produkten walten lassen, insbesondere hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten. Gemäß dem EU-Datenschutzbeauftragten verstößt die Kommission damit gegen ihre eigenen Regeln.“

„Der Schutz von Patientenrechten hat oberste Priorität für die FPÖ. Gesundheitsdaten sind äußerst sensible Informationen, die direkte Auswirkungen auf die persönliche Privatsphäre und individuelle Rechte haben. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein grundlegendes Prinzip des Datenschutzes. Der Patient sollte die maximale Kontrolle darüber haben, wie seine persönlichen Informationen gesammelt, verarbeitet und genutzt werden“, so der freiheitliche Abgeordnete.

„Wenn die Kommission von Harmonisierung redet, dann sollten alle Alarmglocken läuten. Die Schaffung eines Europäischen Raums für Gesundheitsdaten darf nicht zum Einfalltor für den Datenhandel mit Patientenakten werden. Eine Auslagerung der Datenverarbeitung an US-Cloud-Anbieter sollte keine Option sein. Die Verwendung von Gesundheitsdaten für verschiedene Zwecke könnte zu Diskriminierung führen, sei es im Bereich der Versicherung, des Arbeitsrechts oder anderer gesellschaftlicher Bereiche. Menschen könnten befürchten, aufgrund ihrer Gesundheitsdaten benachteiligt zu werden“, betonte Mayer.

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