EU-Richtlinien zwingen die Steiermark zu kostspieligem Gesetz im Bereich der Energieeffizienz
Im Rahmen des europäischen „Green Deals“ wurden in den letzten Jahren eine beträchtliche Anzahl an europäischen, legislativen Maßnahmen in Form von Richtlinien und Verordnungen erlassen. Darunter fallen beispielsweise auch die
- EED (Energy Efficiency Directive) und
- die EPBD (Energy Performance of Buildings Directive).
Das Land Steiermark muss dabei sogar ein eigenes Gesetz ausarbeiten, um den zahlreichen Vorgaben der Europäischen Union im Bereich Energieeffizienz und Gebäudesanierung zu folgen. Der zuständige Landesrat Hannes Amesbauer stellt klar, dass die Steiermark hier gezwungen ist, EU-Recht umzusetzen. Die Folgen für Land, Gemeinden und Steuerzahler sind allerdings enorm. Auch die Amtskollegen aus Oberösterreich, Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner, und Salzburg, Landesrat Martin Zauner, haben kürzlich auf die Folgen der Richtlinien hingewiesen.
„Wir müssen hier unionsrechtliche Mindestvorgaben im Landesrecht umsetzen. Die fatale Alternative wäre, dass die strenger auslegbaren EU-Richtlinien direkt anzuwenden wären und dass bei einer späteren Umsetzung die normierten EU-Fristen trotzdem gelten würden. Wir verzichten bewusst auf jegliches Gold-Plating. Trotzdem handelt es sich um ein weiteres Beispiel dafür, wie Brüssel den Ländern und Gemeinden immer neue kostspielige Verpflichtungen aufbürdet. Land und Gemeinden haben selbst ein großes Interesse daran, Energie effizient einzusetzen und Betriebskosten zu senken. Dafür braucht es aber keine realitätsferne, komplex gestaltete, bürokratische Zwangsbeglückung aus Brüssel, die am Ende das Leben der Steirer weiter verteuert und die öffentliche Hand mit neuen Verpflichtungen überzieht“, fasst Amesbauer zusammen und kündigt an, den in Ausarbeitung befindlichen Gesetzesentwurf mit dem Koalitionspartner einer strengen Würdigung zu unterziehen.
Das Gesetz wird unter anderem verpflichtende Energieeinsparungen für öffentliche Einrichtungen, umfangreiche Sanierungsverpflichtungen für öffentliche Gebäude, zusätzliche Berichtspflichten sowie neue Kontroll- und Dokumentationssysteme beinhalten müssen. Konkret müssen öffentliche Einrichtungen ihren Energieverbrauch künftig jährlich um 1,9 Prozent senken. Zusätzlich sollen jedes Jahr 3 Prozent der öffentlichen Gebäude energetisch saniert werden. Betroffen sind bereits Gebäude ab 250 Quadratmetern Nutzfläche.
Alleine für das Land Steiermark wird mit rund 500.000 Quadratmetern sanierungspflichtiger Gebäudefläche gerechnet. Das würde jährlich rund 15.000
Quadratmeter verpflichtender Sanierungen bedeuten. Bei den steirischen Gemeinden geht man sogar von rund 2 Millionen Quadratmetern betroffener Gebäudefläche aus. Damit müssten pro Jahr etwa 65.000 bis 70.000 Quadratmeter saniert werden.
„Öffentliche Infrastruktur zu erhalten und zu sanieren sowie dabei großen Wert auf Energieeffizienz zu legen, sind grundsätzlich unterstützenswerte Ziele, die wir in der Steiermark auf allen Ebenen auch ohne Zuruf aus Brüssel verfolgen. Verantwortungsvolle Politik muss aber auch wirtschaftliche und budgetäre Rahmenbedingungen berücksichtigen. Diese bevormundende Brechstangenpolitik im Namen des ‚Green Deal‘ lehne ich ganz klar ab. Dass wir den Steirerinnen und Steirern überhaupt ein neues Gesetz vorlegen müssen, ist bedauerlich. Verantwortlich dafür ist die grüne Ex-Ministerin Leonore Gewessler, die diese EU-Vorgaben maßgeblich mitgetragen hat, was von der damaligen Bundesregierung stillschweigend hingenommen wurde. Während sich auf europäischer Ebene nur die FPÖ klar dagegengestellt hat, müssen die Länder und letztlich die Bürger nun die Folgen dieses Brüsseler Bürokratiemonstrums tragen“, findet Amesbauer deutliche Worte.
Die finanziellen Auswirkungen sind enorm: Bereits konservativste Mindestschätzungen gehen von zusätzlichen Kosten in Höhe von rund 15 Millionen Euro jährlich für das Land sowie weiteren 65 bis 70 Millionen Euro pro Jahr für die Gemeinden aus. Wohlgemerkt sind die Folgekosten für Verwaltung, Personal, Kontrollsysteme, Renovierungspässe und Dokumentationspflichten darin noch gar nicht berücksichtigt. Gemeinsam mit den drohenden Milliardenbelastungen durch die Renaturierungsverordnung rollt damit eine weitere Kostenlawine auf die Steiermark zu. „Während wir in der Steiermark mit Hochdruck an Budgetkonsolidierung, Entbürokratisierung und Deregulierung arbeiten, zwingt uns die EU gleichzeitig zu einem neuen Bürokratie- und Kostenapparat. Gerade unsere Gemeinden kämpfen ohnehin massiv mit steigenden Ausgaben und sinkenden Spielräumen. Solche Vorgaben verschärfen die Situation zusätzlich“, kritisiert Amesbauer.
Die Steiermark handelt hier nicht aus freien Stücken, sondern steht aufgrund der unionsrechtlichen Vorgaben unter erheblichem Umsetzungsdruck. Österreich befindet sich wegen der noch ausständigen Umsetzung bereits in einem Vertragsverletzungsverfahren, wodurch auch die Länder in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen gefordert sind. Das steirische Gesetzesvorhaben ist daher kein politisches Wunschprojekt des Ressorts, sondern eine rechtlich notwendige Reaktion auf Vorgaben, die auf europäischer Ebene beschlossen wurden. Umso wichtiger ist es aus Sicht von Landesrat Hannes Amesbauer, den verbleibenden landesrechtlichen Spielraum verantwortungsvoll zu nutzen, um jede überschießende Umsetzung so konsequent als möglich abzumildern.
„Wir werden akribisch darauf achten, diese Richtlinien nur minimalst umzusetzen, um den aus Brüssel aufoktroyierten Schaden so gering wie möglich zu halten. Die Vorgaben auf Landesebene jedoch nicht umzusetzen, würde für Land und Gemeinden noch teurer kommen, weil dann die EU-Richtlinien unmittelbar gelten würden. Daher werden wir umgehend nach Fertigstellung der gesetzlichen Ausgestaltung durch die Abteilung im Rahmen der Koalition die politische Wertung vornehmen, um letztlich den anderorts zu verantwortendem Millionenschaden in der Steiermark so gering wie möglich zu halten“, hält Amesbauer abschließend fest.