Georg Mayer:

EU-Verlängerung der Gasspeicher-Zwangsbefüllung bleibt Symbol einer fehlgeleiteten Energiepolitik

„Was als temporäre Notmaßnahme begann, wird nun Schritt für Schritt zum Dauerinstrument der Brüsseler Bevormundung“, kritisiert der freiheitliche EU-Abgeordnete Georg Mayer die heute vom Rat beschlossene Verlängerung der verpflichtenden Gasspeicherbefüllung bis Ende 2027.

„Trotz verbesserter Marktlage und diversifizierter Gasquellen hält die EU an ihren zentralistischen Vorgaben fest – mit einem weiterhin bindenden Speicherziel von 90 Prozent. Zwar wird künftig ein etwas größerer zeitlicher Spielraum eingeräumt, indem das Ziel zwischen 1. Oktober und 1. Dezember erreicht werden kann, doch am Grundprinzip der Zwangsbefüllung ändert sich nichts“, so der freiheitliche Energieexperte.

Auch die nun eingeführte „Flexibilität“ – etwa ein Puffer von zehn Prozent oder eine zusätzliche Abweichung von fünf Prozent bei ungünstigen Marktbedingungen durch Ermächtigung der EU-Kommission – sei reine Kosmetik: „Diese Spielräume bleiben Brüssel vorbehalten und machen die Mitgliedsstaaten weiter abhängig von politischen Entscheidungen statt marktwirtschaftlicher Realität.“

Besonders kritisch sieht Mayer das Gesamtbild der EU-Energiepolitik: „Während man auf der einen Seite die Mitgliedsstaaten zur Gasspeicherung zwingt, wird gleichzeitig der Import von Gas aus Russland – das über Jahre ein stabiler und preiswerter Lieferant war – schrittweise unterbunden. Brüssel will russisches Gas de facto vollständig verbieten. Wer Versorgungssicherheit predigt und gleichzeitig eine Hauptquelle ideologisch verteufelt, handelt schlicht verantwortungslos.“

„Die Bürger erwarten sichere und leistbare Energie und das erreicht man nicht durch eine Verlängerung von Ausnahmeregeln oder durch politisch motivierte Importverbote, sondern durch sachliche Strategien, Investitionen in Grundlastversorgung und die Wiederherstellung nationaler Entscheidungshoheit“, so Mayer.

„Europa braucht keine Dauer-Ausnahmezustände in der Energiepolitik. Diese Verordnung ist ein weiteres Beispiel für das Abgleiten in eine ideologisierte Planwirtschaft unter dem Vorwand der Krisenvorsorge – zulasten von Bürgern und Betrieben.“

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