Philipp Könighofer:

Flächendeckende Justiz-Versorgung in der Steiermark muss erhalten bleiben!

Landtag beschließt morgen Antrag gegen die Schwächung regionaler Bezirksgerichte; Bürgernaher Zugang zur Justiz darf nicht gefährdet werden.

Der Steiermärkische Landtag wird morgen einen Antrag zum Erhalt der flächendeckenden Justiz-Versorgung in allen Teilen der Steiermark beschließen. Ziel ist es, die Bundesregierung aufzufordern, von einer unverhältnismäßigen Strukturreform auf Kosten des ländlichen Raumes Abstand zu nehmen und den wohnortnahen Zugang zur Justiz auch künftig sicherzustellen. Hintergrund des Vorstoßes waren die zuletzt bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung, Bezirksgerichte zusammenzulegen, beziehungsweise Standorte vollständig zu schließen. Aus Sicht der FPÖ-Steiermark wären solcherlei Maßnahmen insbesondere für die ländlichen Regionen der Steiermark mit erheblichen Nachteilen verbunden. Bezirksgerichte sind für viele Bürger die erste Anlaufstelle in zivil-, familien- oder verlassenschaftsrechtlichen Angelegenheiten und garantieren mit ihren Amtstagen einen niederschwelligen Zugang zum Recht. Gerade ältere Menschen, Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Bürger ohne eigenes Fahrzeug wären von längeren Anfahrtswegen besonders betroffen.

LAbg. Philipp Könighofer betont: „Der Zugang zur Justiz darf keine Frage des Wohnortes werden. Bezirksgerichte sind mehr als bloße Verwaltungsstandorte, denn sie garantieren Rechtssicherheit und stärken das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Gerade in einem Flächenbundesland wie der Steiermark ist eine Schwächung regionaler Gerichtsstandorte der völlig falsche Weg. Digitalisierung kann Verfahren erleichtern, sie kann den persönlichen Zugang zur Justiz aber keinesfalls ersetzen.“ Könighofer verweist zudem darauf, dass Bezirksgerichte auch als heimische Arbeitgeber und Partner für Gemeinden, Anwälte, Notare, Polizei sowie zahlreiche weitere Institutionen eine gewichtige Rolle spielen. Mit dem morgigen Beschluss setzen FPÖ, ÖVP und SPÖ gemeinsam ein klares Signal an die Bundesregierung, den Erhalt der flächendeckenden Justiz-Versorgung sicherzustellen und Reformen mit Hausverstand umzusetzen. Ziel muss es immer sein, den Zugang zum Recht auch künftig in allen Teilen der Steiermark uneingeschränkt zu gewährleisten.

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