Freiheitliche Initiative bringt Bund zum Einlenken und verhindert neuerliches Asyl-Durchgriffsrecht!
Zentrale Kritikpunkte der Länder von BMI berücksichtigt; Freiheitliche lehnen den EU-Asyl- und Migrationspakts weiterhin entschieden ab!
Mit dem ersten Entwurf des Bundes der neuen 15a-Vereinbarung zur Grundversorgung, die aufgrund der Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationspakts erforderlich ist, war für die Länder mit freiheitlicher Regierungsbeteiligung klar: Hier wird eine rote Linie überschritten.
Federführend stellte sich der steirische Landesrat Hannes Amesbauer gemeinsam mit den zuständigen freiheitlichen Landesräten Martin Antauer (Niederösterreich), Wolfgang Fürweger (Salzburg), Daniel Allgäuer (Vorarlberg) sowie der in Oberösterreich regierenden FPÖ mit Klubobmann Thomas Dim gegen den ursprünglichen Entwurf des Innenministers.
Wie in der OTS-Aussendung vom 28. Oktober 2025 dargelegt, wurde dieser Entwurf als „völlig inakzeptabel“ zurückgewiesen: FPÖ-Amesbauer/Antauer/Fürweger/Dim: Entwurf des Bundes für neue Art. 15a Vereinbarung zur Grundversorgung völlig inakzeptabel!
Zentraler Kritikpunkt war ein verklausuliertes Durchgriffsrecht des Bundes sowie die berechtigte Sorge, dass zusätzliche finanzielle Belastungen auf die Länder abgewälzt werden sollten.
Freiheitliche Initiative führte zu außerordentlicher FLÜRK
Die freiheitliche, bundesländerübergreifende Initiative blieb nicht ohne Wirkung: Sie führte zur Einberufung einer außerordentlichen Konferenz der für das Asylwesen zuständigen Landesräte (FLÜRK). Dort wurden, wie in der OTS-Aussendung vom 15. Dezember 2025 dokumentiert, einstimmige Beschlüsse gefasst: Amesbauer/Antauer/Fürweger/Allgäuer/Dim: Freiheitliche Initiative führte zu klaren Beschlüssen bei Landesflüchtlingsreferentenkonferenz!
Bemerkenswert war dabei, dass auch alle Bundesländer ohne freiheitliche Regierungsbeteiligung diese Linie mitgetragen haben.
Damit wurde klar: Es handelt sich nicht um parteipolitische Einzelinteressen, sondern um ein geschlossenes Auftreten der Länder.
Überarbeiteter Entwurf: Zentrale Kritikpunkte berücksichtigt
Nun liegt der überarbeitete Entwurf der 15a-Vereinbarung vor – und alle wesentlichen Forderungen der Länderbeschlüsse aus der außerordentlichen FLÜRK wurden berücksichtigt:
Die „Giftzähne“ des ursprünglichen Entwurfs wurden gezogen:
- Kein einseitiges Durchgriffsrecht des Bundes: Ein Drüberfahren über die Länder gegen deren Willen ist nicht möglich.
- Krisensituation nur im Einvernehmen: Eine allfällige Krisensituation kann nun ausschließlich gemeinsam von Bund und Ländern festgestellt werden – nicht mehr einseitig durch den Bund.
- Arbeitsmarktorientierung für Vertriebenenstatus: Für Personen in Grundversorgung, die Zugang zum Arbeitsmarkt haben (insbesondere Vertriebene, aber auch Asylberechtigte), wurde eine Bemühungspflicht aufgenommen.
Gerade der letzte Punkt geht auf einen Antrag der Flüchtlingsreferentenkonferenz vom Juni 2025 zurück der seinerzeit vom Land Steiermark eingebracht und in weiterer Folge einstimmig beschlossen wurde. In der Steiermark wurde diese Linie ebenfalls im Zuge der novellierten Grundversorgung umgesetzt. Die entsprechende Novelle wird in Kürze im Landtag beschlossen. Damit zeigt sich: Freiheitliche Politik setzt nicht nur auf Forderungen, sondern auch auf konkrete Umsetzung.
Schutz der Länderinteressen – im Interesse der Bevölkerung
Durch das geschlossene und entschlossene Auftreten der Länder – angestoßen durch die freiheitliche Initiative unter Federführung von Landesrat Hannes Amesbauer – konnte sichergestellt werden, dass künftig nicht über Länder und deren Bürger „drübergefahren“ werden kann.
Das ist nicht nur eine formale Kompetenzfrage, sondern eine Frage demokratischer Gerechtigkeit und föderaler Balance.
Klare Haltung zur Asylpolitik auf Bundes- und EU-Ebene
Gleichzeitig bleibt festzuhalten: Die Länder können die Asylproblematik weiterhin nur verwalten. Solange auf Bundes- und EU-Ebene keine grundlegende Kurskorrektur erfolgt, werden die durch die illegale Masseneinwanderung bedingten strukturellen und gesellschaftlichen Probleme bestehen bleiben.
Die neue 15a-Vereinbarung ist letztlich eine Folge des EU-Asyl- und Migrationspakts, den die FPÖ weiterhin entschieden ablehnt. Dieser Pakt verlagert Probleme, statt sie zu lösen, um Strafzahlungen zu vermeiden, ist aber eine Umsetzung in der nationalen Gesetzgebung angezeigt
Eines ist jedenfalls klar: Länder mit FPÖ-Regierungsbeteiligung und somit mit freiheitlicher Verantwortung haben einen großen Beitrag zum Gelingen eines Kompromisses geleistet. Sie haben akzentuiert ihre Kritikpunkte dargelegt und im Sinne aller Bundesländer und der österreichischen Bevölkerung eine deutliche Nachbesserung erwirkt.
Ohne die freiheitliche Initiative hätte es weder die außerordentliche FLÜRK noch die einstimmigen Beschlüsse gegeben – und damit auch keine substanzielle Überarbeitung der 15a-Vereinbarung. Das ist ein Erfolg im Interesse aller Bundesländer und ihrer Bürger.
Statement Asyllandesrat Hannes Amesbauer:
„Auf Landesebene können wir die Asylprobleme derzeit leider nur verwalten. Der EU-Asyl- und Migrationspakt bedeutet aus freiheitlicher Sicht keine Lösung, sondern lediglich eine Neusortierung bestehender Probleme.
Mit unserer Initiative ist es uns jedoch gemeinsam mit den FPÖ-Regierungskollegen in anderen Bundesländern gelungen, klare rote Linien zu ziehen und ein Durchgriffsrecht des Bundes zu verhindern. Das ist ein Erfolg im Interesse aller Bundesländer und ihrer Bürger.
Eine echte Schubumkehr in der Asyl- und Migrationspolitik wird es nur mit der FPÖ und Herbert Kickl auf Bundes- und in weiterer Folge auf EU-Ebene geben. Bis dahin werden wir alle Hebel auf Landesebene in Bewegung setzen, um Österreich als Zielland für illegale Zuwanderung so unattraktiv wie möglich zu machen.“