Gemeinsam für eine starke Justiz in allen Regionen der Steiermark
Antrag zum Erhalt der flächendeckenden Justiz-Versorgung eingebracht – Bürgernähe und Rechtssicherheit müssen auch künftig gewährleistet bleiben.
FPÖ, ÖVP und SPÖ haben heute im Verfassungsausschuss des Landtages Steiermark einen gemeinsamen Antrag zum Erhalt einer flächendeckenden Justiz-Versorgung in allen Teilen der Steiermark eingebracht. Hintergrund sind die zuletzt medial bekannt gewordenen Überlegungen auf Bundesebene, Bezirksgerichte zusammenzulegen beziehungsweise Standorte zu schließen. Ziel der Initiative ist es, sicherzustellen, dass der Zugang zur Justiz auch künftig wohnortnah, niederschwellig und für alle Steirerinnen und Steirer gewährleistet bleibt.
Bezirksgerichte erfüllen insbesondere im ländlichen Raum eine unverzichtbare Funktion. Sie gewährleisten den direkten Zugang zum Recht, sind wichtige regionale Arbeitgeber und stehen in engem Austausch mit zahlreichen Institutionen wie Gemeinden, Polizei, Rechtsanwälten oder der Kinder- und Jugendhilfe. Die Antragsteller sehen daher mögliche Standortschließungen kritisch und warnen vor längeren Anfahrtswegen, höheren Kosten sowie einer Schwächung der regionalen Infrastruktur.
FPÖ-Klubobmann Marco Triller betont: „Gerade in einem großen Flächenbundesland wie der Steiermark braucht es eine starke und wohnortnahe Justiz. Bezirksgerichte sind für viele Menschen die erste Anlaufstelle in rechtlichen Angelegenheiten. Wer Standorte schließt, erschwert den Zugang zum Recht und schwächt den ländlichen Raum. Das darf nicht passieren.“