Harald Korschelt:

Kein fairer AK-Wahlkampf in der Post AG?

Freiheitliche fordern Aufklärung von Konzernleitung und FSG.

Ein seitens des Vertrauenspersonenausschusses Graz verfasstes Schreiben in der Post AG sorgt im Lichte der heute startenden Arbeiterkammerwahlen für Aufregung. Im Schreiben heißt es, dass seitens des Personalchefs der Post AG ein Verteil- und Werbeverbot für die AK-Wahlen ausgegeben wurde. Insgesamt ist dieses Vorgehen demokratiepolitisch höchst fragwürdig, zumal die Post doch ein mehrheitlich in Staatshand befindliches Unternehmen ist. Zudem handelt es sich bei der Arbeiterkammer um eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Die wohl am schwersten wiegende Behauptung in dem besagten Schreiben ist allerdings, dass laut aktuellen Informationen die Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter (FSG) trotz des ausgegebenen Verteil- und Werbeverbots ihre Wahlartikel innerhalb der Postbelegschaft zur Verteilung brachte. Es wird sogar gemutmaßt, dass der bereits erwähnte Personalchef darüber mutmaßlich Kenntnis gehabt habe. „Es kann doch nicht sein, dass die FSG-Fraktion ihre Wahlwerbung unter den Mitarbeitern der Post verteilen darf und anderen Fraktionen dasselbe Recht verwehrt wird. Angesichts der durchaus glaubwürdigen Vorhaltungen im uns vorliegenden Schreiben des Vertrauenspersonenausschusses kann jedenfalls nicht zur Tagesordnung übergangen werden. Sowohl FSG als auch die zuständigen Stellen der Post AG haben dringenden Aufklärungsbedarf. Keinesfalls dürfen einzelne Listen bevorzugt werden. Dem kollektiven Werbeverbot steht die FA ebenfalls kritisch gegenüber. Die Post AG ist ein mehrheitlich in staatlicher Hand befindliches Unternehmen und sollte den Einsatz für die Teilnahme an demokratischen Prozessen keinesfalls unterbinden, wenngleich klare Regeln natürlich Sinn machen“, so Arbeiterkammerrat und FPÖ/FA-Spitzenkandidat Harald Korschelt.

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