Stefan Hermann:

Kritik zur geplanten Novelle des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetztes spiegelt Panikmache im Vorfeld wider!

Bildungslandesrat reagiert auf Einwendungen im Rahmen des Begutachtungsverfahrens und beruhigt Betroffene.

Mit dem heutigen Tag endete die Begutachtungsfrist für die geplanten Änderungen im Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz. Zahlreiche Interessierte – nahezu ausschließlich Privatpersonen – nutzten die Möglichkeit zur Partizipation, um ihre Meinungen zum geplanten Gesetzesentwurf vorzubringen. Oftmals spiegeln sich darin jedoch unbegründete Ängste wider, mit denen im Vorfeld versucht wurde, gegen die Novelle Stimmung zu machen. Landesrat Stefan Hermann nutzt das Ende der Begutachtungsphase, um einige dieser Kritikpunkte richtig zu stellen: „Viele Einwendungen enthalten den Vorwurf, die Landesregierung würde planen, alle Einrichtungen zur ganzjährigen Öffnung zu verpflichten. Das ist definitiv nicht geplant. Es handelt sich bei der Umstellung der Terminologie lediglich um eine Änderung der Begrifflichkeit zur Entbürokratisierung und einfacheren Förderabwicklung und damit auch um einen Wunsch der Trägerorganisationen. Jeder Träger entscheidet weiterhin autonom über die Öffnung von Einrichtungen.“ Auch die erhobene Kritik, Einrichtungen sollen künftig auch am Wochenende, insbesondere samstags, geöffnet haben, läuft demnach ins Leere. „Dies war auch schon bisher möglich, wenn Träger einen besonderen Betreuungsbedarf erkennen. Eine Pflicht erwächst mit Sicherheit nicht“, so Hermann. Ebenso enthalten zahlreiche Eingaben die Besorgnis, das Land würde künftig die Beiträge für die Ausbildung von Betreuern streichen. Dem entgegnet Bildungslandesrat Hermann: „Wir wollen eine zielgerichtete Förderung unter Einhaltung von geprüften Qualitätskriterien erreichen. Lehrgänge mit Gütesiegel des Bundes werden natürlich weiterhin unter Verwendung der Zweckzuschüsse des Bundes gefördert – lediglich Lehrgänge, die dieses Qualitätssiegel nicht aufweisen, erhalten künftig keine Förderung mehr.“ Die vorgebrachten Eingaben werden aktuell durch die zuständigen Abteilungen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung gesichtet und inhaltlich geprüft.

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