Hannes Amesbauer:

Gesundheitszeugnisse von Asylwerbern de facto nie kontrolliert!

Vermeintlich strenge Maßnahmen im Migrationsbereich sind völlig substanzlos.

Bereits Anfang Juni bestätigte sich durch eine parlamentarische Anfrage von FPÖ-Sicherheitssprecher NAbg. Hannes Amesbauer, dass der vom ÖVP-Innenminister ausgerufene „De Facto-Einreisestopp“ für Asylwerber bestenfalls ein „PR-Gag“ gewesen sein dürfte. Laut Nehammer hätten demnach Asylwerber nur mit einem gültigen Gesundheitszeugnis ins Land einreisen dürfen.

In einer Folgeanfrage unter dem Titel „Schwarz-grüner Grenzschutzschmäh“ hinterfragte Amesbauer die praktische Umsetzung dieser „großspurigen Ankündigungen“. „Wie es aussieht, wurden diese ominösen Gesundheitszeugnisse de facto nie kontrolliert. Wenn Herr Nehammer nach diesen vollmundigen Erklärungen dann alle 13 Fragen zu dieser Angelegenheit mit einem saloppen ‚Ich bin da nicht zuständig‘ vom Tisch wischt, kann man wohl nur mehr von einem reinen Ankündigungskaiser und Umsetzungszwerg sprechen“, kritisierte Amesbauer diese Anfragebeantwortung durch den Innenminister.

„Ob an der Grenze Asylwerber mangels Gesundheitszeugnisses an der Einreise gehindert wurden, dürfte anscheinend – zumindest laut Nehammer – nicht im Vollzugsbereich des Innenministers liegen. Ich frage mich, wer dann für die Grenzkontrollen in Österreich zuständig ist? Fakt ist, dass selbst während der angespanntesten Phase der Corona-Krise im März und April hunderte Asylanträge – allen voran von Syrern und Afghanen – gestellt wurden“, so Amesbauer und weiter: „Zumindest hat aber der ÖVP-Innenminister zugegeben, dass eine illegal erfolgte Einreise das Erfordernis, ein Gesundheitszeugnis vorzuweisen, obsolet macht. Es ist bemerkenswert, wie wenig Substanz hinter den vermeintlich strengen Maßnahmen im Migrationsbereich besteht. Diese fehlende Konsequenz investiert Nehammer lieber in Bereiche, wenn es etwa darum geht, die eigene Bevölkerung einzuschüchtern, gegen sogenannte ‚Corona-Sünder‘ vorzugehen oder in Zukunft auch noch ‚Corona-Verdächtige‘ polizeilich zu verfolgen.“

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