Hannes Amesbauer

Steiermark stellt Prädatorenmanagement neu auf!

Klarheit, Kompetenzbündelung und mehr Praxistauglichkeit

Naturschutzlandesrat Hannes Amesbauer präsentierte ein umfassendes Reformpaket im Bereich des Prädatorenmanagements. Zeitgleich gehen sämtliche gesetzlichen Anpassungen sowie die neue Biberverordnung in Begutachtung.

Ziel der Reform ist es, auf die wachsenden Nutzungskonflikte durch die Ausbreitung großer Beutegreifer und anderer konfliktträchtiger Arten zu reagieren und gleichzeitig klare, praxistaugliche Strukturen zu schaffen. Dieses Vorhaben wurde bereits im Regierungsprogramm „Starke Steiermark. Sichere Zukunft.“ verankert und geht nun in Umsetzung. Künftig werden Wolf, Luchs, Braunbär, Fischotter, Wildkatze und Aaskrähe vom Naturschutzrecht in das Jagdrecht überführt. Damit werden Kompetenzen gebündelt, Zuständigkeiten klar geregelt und ein effizientes Management aus einer Hand ermöglicht. Die dafür notwendigen strukturellen und organisatorischen Umstellungen wurden dabei parallel zu den legistischen Anpassungen sichergestellt.

Diese Neuordnung schafft Rechtssicherheit, entlastet die Verwaltung und sorgt vor allem für raschere und nachvollziehbare Entscheidungen im Anlassfall. Ziel ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen konsequentem Artenschutz, der weiterhin den rechtlichen Vorgaben entspricht, und den Interessen von Landwirtschaft, Infrastruktur und Bevölkerung.

„Wir schaffen klare Zuständigkeiten und entwickeln das Management konfliktträchtiger Arten zu einem praxistauglichen, effizienten System weiter, das Kompetenzen bündelt. Konsequenter Artenschutz und Sicherheit für Landwirtschaft, Infrastruktur sowie für Menschen und deren Hab und Gut sind gleichermaßen mitzudenken und sollen fortan Hand in Hand gehen. Mit den neuen Regelungen sorgen wir für ein System auf Basis von Hausverstand, Rechtssicherheit und ermöglichen rasches Handeln im Anlassfall“, so Amesbauer.

 

Neue Biberverordnung: Prävention im Fokus – Eingriffe klar geregelt

Der Biber bleibt aufgrund seines strengen Schutzstatus weiterhin im Naturschutzrecht verankert, erhält jedoch erstmals eine eigene, klar strukturierte Verordnung. Hintergrund ist die erfolgreiche Rückkehr der Art. In der Steiermark bestanden laut Monitoring 2024 rund 270 Reviere mit etwa 930 Tieren, wobei ein weiterer Zuwachs in allen Einzugsgebieten zu beobachten ist und derzeit von deutlich über 1.000 Tieren auszugehen ist. Die Art selbst befindet sich in einem günstigen Erhaltungszustand.

Im Zentrum steht der Grundsatz „Prävention vor Eingriff“. Schutzmaßnahmen wie Elektrozäune, Baumschutz oder wasserbauliche Lösungen sollen Konflikte frühzeitig vermeiden. Gleichzeitig schafft die Verordnung klare Rahmenbedingungen für notwendige Eingriffe: Entnahmen sind unter gewissen Voraussetzungen möglich, etwa bei Gefahr für Infrastruktur, Hochwasserschutz oder bei erheblichen wirtschaftlichen Schäden.

Diese Eingriffe erfolgen streng geregelt, zeitlich begrenzt (1. September bis 31. März) und innerhalb eines klar definierten jährlichen Kontingents, das auch regionalen Unterschieden Rechnung trägt. Dadurch wird sichergestellt, dass Maßnahmen kontrolliert, transparent und populationsschonend umgesetzt werden.

Ein flächendeckendes Netzwerk ermöglicht rasche Entscheidungen binnen weniger Tage. Gleichzeitig sorgt ein umfassendes Monitoring dafür, dass alle Maßnahmen dokumentiert und laufend bewertet werden. Nach der ersten Anwendungsphase ist eine Evaluierung vorgesehen. Diese inkludiert die Möglichkeit, die derzeit gültigen Kontingente von in Summe 84 Entnahmen, bei Bedarf nach oben oder unten anzupassen.

„Die Rückkehr des Bibers ist eine echte Erfolgsgeschichte des Naturschutzes. Gleichzeitig sorgen wir mit der neuen Verordnung dafür, dass Konflikte frühzeitig vermieden werden – und, wo notwendig, Eingriffe klar geregelt, kontrolliert, rechtssicher und mit Augenmaß erfolgen können“, so Amesbauer abschließend.

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