Stefan Hermann:

Vollumfängliches Begutachtungsverfahren für neues Raumordnungsgesetz ist unabdingbar!

Harsche Kritik an neuem Gesetz seitens des Gemeindeforums Steiermark – Freiheitliche kritisieren mangelnde Einbindung und fordern Überarbeitung des Gesetzestextes.

Das Gemeindeforum Steiermark richtete am heutigen Montag ein mehr als kritisches Schreiben in Bezug auf das neue Raumordnungsgesetz an den steirischen Gemeindebund. Gewissenhaft haben Bürgermeister, Raumplaner und Juristen auf Einladung von Gemeindebundpräsident und ÖVP-Landtagsabgeordneten Erwin Dirnberger darin zum Gesetzesentwurf Stellung genommen. Die Kritik könnte jedoch vernichtender kaum sein. Neben massiven Mängeln wie etwa fehlenden Motivations- und Erläuterungsberichten kritisiert das Gemeindeforum vor allem den Umstand, dass bisher seitens der Landesregierung kein umfassendes Begutachtungsverfahren zur Novelle geplant war. „Eine derart tiefgreifende Änderung einer Gesetzesgrundlage, welche nachhaltige Auswirkungen auf die gesamte Steiermark haben wird, darf von ÖVP und SPÖ nicht im Eilverfahren durch den Landtag gepeitscht werden“, so FPÖ-Gemeindesprecher LAbg. Stefan Hermann. „Anscheinend hat man es seitens der politischen Verantwortlichen verabsäumt, im Vorfeld mit den unmittelbar Betroffenen – nämlich den Raumplanern und Bürgermeistern – Rücksprache zu halten. Gemeindebundpräsident Dirnberger muss diese Kritik ernst nehmen. Ein teilweises Begutachtungsverfahren, wie es heute seitens der Landesregierung angekündigt wurde, ist nicht ausreichend“, so Hermann weiter. „Es wäre wichtig gewesen, von Anfang an alle relevanten Stellen einzubinden – das wurde leider verabsäumt. Nun ist es notwendig, ein vollumfängliches Begutachtungsverfahren zu ermöglichen. Seit Jahren warten wir auf ein neues Raumordnungsgesetz, auf ein paar Wochen mehr oder weniger würde es jetzt auch nicht ankommen. Wir werden auf Landesebene jedenfalls weiterhin alle notwendigen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass es zu einer nachhaltigen und sinnvollen Novellierung des Raumordnungs- sowie des Baugesetzes kommt“, so Hermann abschließend.

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