Stefan Hermann:

Zweiter Fördercall mit deutlich höheren Zuschüssen für Kinderbildung startet

Land Steiermark unterstützt Gemeinden und Träger beim Ausbau von Krippen- und Kindergartenplätzen – Anträge von 21. bis 25. September möglich.

Das Land Steiermark setzt den Ausbau der elementaren Kinderbildung und -betreuung weiter konsequent fort. Nach der deutlichen Anhebung der Fördersätze steht bereits der zweite Fördercall mit den neuen, höheren Zuschüssen bevor. Gemeinden und private Träger sind eingeladen, die verbesserten Fördermöglichkeiten zu nutzen und geplante Projekte fristgerecht einzureichen. Mit der novellierten „15a Richtlinie Ausbau 2022/23 bis 2026/27“ wurden die Investitionskostenzuschüsse für den Ausbau des Betreuungsangebots deutlich erhöht. Für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Unter-Dreijährige stehen bis zu 275.000 Euro pro neuer Krippengruppe zur Verfügung. Für Alterserweiterte Gruppen können bis zu 130.000 Euro pro Gruppe beantragt werden. Für die Schaffung zusätzlicher Kindergartenplätze beträgt der maximale Zuschuss bis zu 50.000 Euro pro Gruppe. Darüber hinaus unterstützt das Land Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit mit bis zu 30.000 Euro pro Gruppe, Investitionen in die Verlängerung der täglichen und jährlichen Öffnungszeiten mit bis zu 15.000 Euro pro Gruppe sowie räumliche Qualitätsverbesserungen mit bis zu 20.000 Euro pro Jahr und Einrichtung. Die Investitionskosten können bis zu 75 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten gefördert werden.

Bei einer entsprechenden Kombination der Maßnahmen kann der Zuschuss für die Neuerrichtung einer Krippengruppe bis zu 320.000 Euro betragen. Für die Neuerrichtung einer Alterserweiterten Gruppe sind bis zu 175.000 Euro möglich, wenn die erforderliche Barrierefreiheit und die räumlichen Voraussetzungen für VIF-Öffnungszeiten geschaffen werden und diese bei Inbetriebnahme nachgewiesen sind.

Zweiter Call mit neuen Fördersätzen
Der bevorstehende Call ist bereits der zweite Fördercall, bei dem die deutlich verbesserten Fördersätze zur Anwendung kommen. Förderungsanträge können ausschließlich innerhalb des festgelegten Zeitraums eingebracht werden. Der achte Call läuft von 21. September 2026, 7 Uhr, bis 25. September 2026, 12 Uhr.

Landesrat Stefan Hermann ruft die Gemeinden und Träger dazu auf, die Fördermöglichkeiten aktiv zu nutzen: „Mit den höheren Fördersätzen schaffen wir einen spürbaren finanziellen Hebel für den Ausbau der Kinderbildung und -betreuung. Gerade angesichts angespannter Gemeindebudgets wollen wir Projekte ermöglichen, die sonst vielleicht zurückgestellt werden müssten. Der zweite Fördercall mit den neuen Fördersätzen steht unmittelbar bevor – ich lade daher alle Gemeinden und Träger ein, ihre Vorhaben jetzt vorzubereiten und die Chance auf eine kräftige Unterstützung des Landes zu nutzen. Jeder zusätzliche Betreuungsplatz stärkt Familien, Gemeinden und den Wirtschaftsstandort Steiermark.“

Unterstützung für Personal und Qualität
Neben den Investitionskostenzuschüssen können im Betriebsjahr 2026/27 auch Personalkostenzuschüsse zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels beantragt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass mindestens 21 Kinder in der Kindergartengruppe eingeschrieben sind. Gefördert werden können 70 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten – maximal 45.000 Euro für vollzeitbeschäftigtes pädagogisches Personal und maximal 30.000 Euro für vollzeitbeschäftigtes Betreuungspersonal.

Die Antragsunterlagen sind auf der Homepage des Referates Kinderbildung und -betreuung unter „Förderungswesen – Bauförderung“ abrufbar. Zu beachten ist, dass Investitionskostenzuschüsse nur gewährt werden können, wenn vor Durchführung der Baumaßnahmen eine Genehmigung der Steiermärkischen Landesregierung vorliegt. Die Endabrechnung für räumliche Qualitätsverbesserungen ist bis längstens 30. Juni 2027 vorzulegen.

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