FPÖ-Amesbauer: Antrag auf Volksbefragung über Bundeshymne im Landtag!
Die Debatte über die „Töchter in der Hymne“ erreicht nun den Landtag Steiermark. Die Freiheitlichen fordern nun mittels eines Antrages die Durchführung einer Volksbefragung über die Rückkehr zum Originaltext der Österreichischen Bundeshymne. Nach Ansicht der FPÖ sollte die Hymne nicht einfach nur per Gesetzesbeschluss, sondern durch den breiten Mehrheitswillen der Bevölkerung legitimiert werden. Der designierte FPÖ-Klubchef Hannes Amesbauer: „Die Bundeshymne ist nicht das Privateigentum einzelner Personen im Parlament, sondern die Hymne aller Österreicher. Die Bevölkerung soll entscheiden dürfen, ob der Originaltext aus dem Jahre 1947 oder die gegenderte Fassung Gültigkeit haben soll“, so Amesbauer, der ein Bekenntnis des Landtages Steiermark zur Durchführung einer Volksbefragung zu diesem Thema fordert.
Seit der Beschlussfassung der „Genderhymne“ kommt es beim Absingen der Österreichischen Bundeshymne oft zu kuriosen Situationen. Viele Personen sind ob der korrekten Wiedergabe der in der Hymne besungenen Töchter irritiert und ziehen es vor, zu schweigen. Andere wiederum machen sich während des Singens über den Textzusatz lustig, was dem Singfluss der Hymne entgegensteht. Mittels eines Antrages im Landtag soll nun die Landesregierung aufgefordert werden, sich bei der Bundesregierung für die Durchführung einer Volksbefragung einzusetzen, um ein für alle Mal Klarheit im „Söhne-Töchter-Streit der Hymne“ zu schaffen. Starke Kritik an der „Zersetzung“ der Hymne kam von den Freiheitlichen: „Eingriffe der Politik in das künstlerische Schaffen von Komponisten bzw. die stückweise Anpassung einzelner Passagen an den Zeitgeist im Sinne der politischen Machthaber erinnert an die Kunst-Zensur autoritärer Staaten. Das wäre genau so, als würde man die üppigen Figuren eines Peter Paul Rubens dem „Mager-Model-Stil“ des heutigen Zeitgeists anpassen. Niemand würde auf eine solche Idee kommen“, so Amesbauer. Der Freiheitliche weiter: „Historische Textkompositionen können nicht an den Zeitgeist angepasst werden, sondern müssen im Kontext der Zeit ihres Entstehens bewertet werden. Daher werde ich auch weiterhin den Originaltext der Bundeshymne aus dem Jahre 1947 singen“, so Amesbauer abschließend.