FPÖ-Amesbauer: Fußfesseln für Kinderschänder und Sexualstraftäter bleiben erlaubt!
FPÖ-Kritik im Landtag über neue Fußfesselregelung; lasche Neuregelung ist Verhöhnung der Opfer; FPÖ Petition unter www.opferschutz-zuerst.at
Die Debatte über Sexualstraftäter, die mit Fußfesseln außerhalb des Gefängnisses ihre Strafe abbüßen dürfen, sorgte im Herbst des letzten Jahres landesweit für Aufsehen. Der Landtag Steiermark forderte auf Initiative der Freiheitlichen eine Stellungnahme der zuständigen Justizministerin Beatrix Karl. Diese liegt nun vor und wurde in der gestrigen Landtagssitzung behandelt. „Auch wenn seit 1. Jänner 2013 strengere Kriterien für die Zuerkennung von Fußfesseln in Kraft sind, bleibt die Gewährung von Fußfesseln für Sexualstraftäter und Kinderschänder aufrecht“, kritisiert FPÖ-Jugendsprecher Hannes Amesbauer. Der Freiheitliche fordert: „Gerade bei Gewalt- und Sexualstrafdelikten haben Fußfesseln nichts verloren. Hier kann nur der geschlossene Vollzug zum Tragen kommen.“
„Die groß angekündigte Reform von Justizministerin Beatrix Karl ist auf halber Strecke zum Erliegen gekommen. Auch wenn es in manchen Punkten Verschärfungen zur alten Regelung gab, so bleiben Hafterleichterungen und Fußfesseln weiterhin aufrecht. Wir lehnen diese Neuregelung daher kategorisch ab“, so Amesbauer. Der Freiheitliche hält fest: „Wer sich an Kindern oder Jugendlichen vergreift, gehört hinter Schloss und Riegel und nicht auf die offene Straße. Unter dem Deckmantel der Menschlichkeit werden den Tätern viel zu viele Rechte eingeräumt – hier muss jedoch der Schutz des Opfers Vorrang haben“, so Amesbauer und verweist auf die aktuelle Petition der Freiheitlichen unter www.opferschutz-zuerst.at.
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